In Deutschland hat jede Frau von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ende der Stillzeit ein Recht auf Betreuung durch eine Hebamme. In der Regel wird diese Hilfe* von der Krankenkasse bezahlt. (Bitte klären Sie die Bezahlung im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab.)
Es wird empfohlen, sich in der Schwangerschaft so früh wie möglich um eine Hebamme zu kümmern. Ideal wäre ab ca. der 20. SSW (Schwangerschaftswoche).
*von der Krankenkasse werden normalerweise die Kosten für die Vorsorge, den Geburtsvorbereitungskurs, die Geburtsbegleitung, die Nachsorge, Beratungen und den Rückbildungskurs übernommen.
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