Hebamme S. Mückschel

Guter Hoffnung

Wozu eine Hebamme?

In Deutschland hat jede Frau von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ende der Stillzeit ein Recht auf Betreuung durch eine Hebamme. In der Regel wird diese Hilfe* von der Krankenkasse bezahlt. (Bitte klären Sie die Bezahlung im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab.)
Es wird empfohlen, sich in der Schwangerschaft so früh wie möglich um eine Hebamme zu kümmern. Ideal wäre ab ca. der 20. SSW (Schwangerschaftswoche).

Babybauch

*von der Krankenkasse werden normalerweise die Kosten für die Vorsorge, den Geburtsvorbereitungskurs, die Geburtsbegleitung, die Nachsorge, Beratungen und den Rückbildungskurs übernommen.

Aktuell – Wochenbettbetreuung

Hallo, ich bin wieder da! Ab 2015 stehe ich Ihnen gerne wieder als Hebamme für die Wochenbettbetreuung zur Verfügung.

Bitte melden Sie Sich bei Interesse so früh als möglich. Ich freue mich über eine Nachricht von Ihnen.

Auch neue Kurse für 2015 zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik sind in Aussicht…

Trend Kaiserschnitt

Der Kaiserschnitt:

Bitte denken Sie daran, dass die Schwangerschaft und eine Geburt etwas ganz Normales sind und man somit davon ausgeht, dass alles gut läuft. Deshalb ist in erster Linie eine normale Geburt erstrebenswert.

Manchmal gibt es jedoch Situationen, in denen die Mutter oder das Kind bei einer Geburt Hilfe brauchen. Und es wird medizinisch notwendig, die Schwangerschaft per Kaiserschnitt (Sectio caesarea) zu beenden. (Die Rede ist also nicht von einem Wunschkaiserschnitt.)

Sollte dies für Sie der Fall sein, hier ein paar Infos:

– Der Kaiserschnitt ist eine OP und darum mit Schmerzen verbunden. Nach der Geburt ist es möglich, Schmerzmittel zu erhalten (auch wenn eine Mami stillen will).

– Gut zu wissen: Jede Frau, die schon einmal einen Kaiserschnitt hatte, zählt bei einer Folgeschwangerschaft als Risiko-Schwangere. Eine darauffolgende Spontangeburt ist aber (je nach Verlauf) trotzdem möglich. Bitte besprechen Sie die Vor- & Nachteile in Ruhe mit ihrem Frauenarzt/Ihrer Frauenärztin und der zuständigen Hebamme.

– Im OP: Der Ehemann darf bei der Geburt nur dabei sein, wenn es zu einer Teilnarkose (PDA, Spinal-Anästhesie) kommt. Jedoch nicht im Notfall oder wenn eine Vollnarkose notwendig ist.

– Die frischgebackene Mama sieht ihr Kind zwar kurz (noch im OP), muss dann aber warten bis die Operation beendet ist und sie wieder in den Kreißsaal/Aufwachraum gebracht wird.

– In den ersten paar Tagen direkt nach der Geburt per Sectio wird die Mutter noch etwas Hilfe beim Stillen und Versorgen ihres Säuglings brauchen, da sie noch nicht so mobil ist wie sonst.

– Es ist normal, dass sich die Narbe auch noch einige Zeit nach der Geburt „bemerkbar“ macht. (Im Zweifel oder bei anhaltenden Schmerzen kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Frauenarzt/Frauenärztin.)

– Manchmal haben Frauen das Gefühl versagt zu haben, weil sie es nicht „geschafft haben“, ihr Kind aus eigener Kraft auf die Welt zu bringen. Dies ist keine Schande. Sie dürfen diese Sorgen äußern und sich damit vertrauensvoll an Ihre Hebamme/Gynäkologin wenden.

babyfuesse

Nun wünsche ich Ihnen von Herzen eine gute & glückliche Geburt und dass Mutter & Kind wohlauf sind!